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   FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93   

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https://dejure.org/1998,7663
FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93 (https://dejure.org/1998,7663)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.1998 - IX 373/93 (https://dejure.org/1998,7663)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 1998 - IX 373/93 (https://dejure.org/1998,7663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 16 Abs. 3 EStG
    Erzielung von Veräußerungsgewinn bei der Veräußerung eines bebauten Grundstücks; Unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz durch vorweggenommene Erbfolge; Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb mit der Veräußerung; Betriebsaufgabe durch Verpachtung; Aufgabe der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung von Veräußerungsgewinn bei der Veräußerung eines bebauten Grundstücks; Unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz durch vorweggenommene Erbfolge; Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb mit der Veräußerung; Betriebsaufgabe durch Verpachtung; Aufgabe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66

    Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
    Grundsätzlich hat ein Steuerpflichtiger auch die Möglichkeit, durch eine allmähliche Veräußerung oder sonstige Verwertung des Betriebsvermögens die Besteuerung der stillen Reserven im Jahr der Betriebseinstellung zu vermeiden und die Besteuerung auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Verwertung oder der eindeutigen Entnahme zu verlegen (BFH-Urteile vom 12. März 1964 IV R 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406; vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77, BFHE 129, 334, BStBl II 1980, 186).

    Andernfalls hätte es nämlich der Steuerpflichtige durch die Nichtabgabe der Erklärung in der Hand, die Versteuerung der in dem Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven auf unbestimmte Zeit zu verschieben (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1961 I 5/61 U, BFHE 73, 689, BStBl III 1961, 517; vom 12. April 1967 VI R 240/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz 1998, § 16 Rn. 690 ff.).

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
    Nach dem Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) kann der Verpächter eines Gewerbebetriebes wählen, ob er den Vorgang der Verpachtung als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) behandeln oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will, mit der Folge, daß die im verpachteten Betrieb vorhandenen stillen Reserven vorerst nicht aufgedeckt werden.
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
    Der Pächter setzt den übernommenen Betrieb nicht fort, sondern er eröffnet entweder einen anderen (neuen) Betrieb (BFH-Urteile vom 16. November 1967 IV R 8/67, BFHE 90, 329, BStBl II 1968, 78; vom 12. Dezember 1973 I R 122/72, BFHE 111, 98, BStBl II 1974, 208; vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300; vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BStBl II 1983, 412; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 8, BStBl II 1996, 276; vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561 unter 3 b m.w.N.) oder gibt den Betrieb - wie hier - seinerseits auf.
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